Die eigene Großveranstaltung planen
Mal eben im Stadtpark eine große Party feiern und die ganze Welt bei Facebook dazu einladen – das kann schnell ein teures Vergnügen werden. Versehentlich als öffentlich gekennzeichnete Einladungen im sozialen Netzwerk Facebook sind in der Vergangenheit bereits mehreren Jugendlichen zum Verhängnis geworden. In einem Fall musste eine private Geburtstagsfeier von der Polizei beendet werden, nachdem die Party aufgrund der Vielzahl der Gäste vollkommen außer Kontrollen geraten war. In einem anderen Fall hatten Jugendliche zu einer großen Party eingeladen („Facebook-Party“), worauf die Stadt ein umfassendes Sicherheitskonzept verlangte und damit drohte, einen vierstelligen Euro-Betrag den Veranstaltern in Rechnung zu stellen.
Denn Großveranstaltungen müssen der örtlichen Gemeinde nicht nur angezeigt werden, die Veranstalter haben vielmehr auch für den geregelten Ablauf zu sorgen. Dies umfasst die Bereithaltung von Sanitätern und Rettungskräften, Feuerwehr, Wetterschutz und die Einhaltung wichtiger Sicherheitsvorkehrungen. Dazu wiederum gehören Auflagen wie die maximale Besucherzahl bzw. die Organisation bei Überfüllung und Konzepte zum schnellen Räumen des Geländes inklusive Ausweisung von Standard-Fluchtwegen. Diese Konzepte müssen vom zuständigen Ordnungsamt überprüft und genehmigt werden. Erst dann ist eine legale Durchführung der Veranstaltung möglich.
Schwachpunkte bei Großveranstaltungen sind oftmals zu enge Zugangswege, komplizierte Anfahrtswege der Sanitäter und zu wenige oder zu schlecht erreichbare Toiletten. Auch der Umgang mit alkoholisierten Gästen sollte in jedem Fall genau geregelt sein. Beispielhaft sei hier der Umgang mit betrunkenen Personen auf dem Münchener Oktoberfest genannt: die Security-Mitarbeiter sind entsprechend geschult und greifen durch. Die Polizei sorgt gleichzeitig für eine großräumige Befriedung des Veranstaltungsgeländes.
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